Zoll- und Grenzbestimmungen
Alle wichtigen Informationen über Zoll- und Grenzbestimmungen auf der Insel Irland, Reisefreimengen, Mehrwertsteuerrückerstattungen und mehr
Infos auf dieser Seite
Zoll
An den meisten Häfen und Flughäfen der Insel Irland gibt es blaue, grüne und rote Zollausgänge.
Einreise aus der EU
Wenn Sie aus der EU oder dem Vereinigten Köngreich einreisen, gehen Sie nach der Gepäckabholung bitte zum blauen Ausgang. Dieser Bereich wird von Zollbeamten überwacht, die Kontrollen durchführen können. Wenn Sie zollpflichtige Waren haben, sollten Sie den roten Duchgang nutzen.
Einreise aus einem Nicht-EU-Land
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land nach Irland anreisen, müssen Sie durch den Zoll. Wenn Sie nichts zu verzollen haben, gehen Sie durch den grünen Zollausgang. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr einführen, als erlaubt ist.
Wenn Sie zollpflichtige Waren mitführen, welche die erlaubten Freimengen überschreiten, müssen Sie zum roten Zollausgang gehen. Im Zweifelsfall nutzen Sie bitte immer den roten Ausgang!
5 Top-Tipps
Verbote und Beschränkungen
Sie dürfen Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus EU-Ländern auf die Insel Irland einführen, sofern diese gemäß geltenden EU-Bestimmungen hergestellt wurden und nur für den Eigenbedarf bestimmt sind. Darunter fallen in der Regel auch Waren, die in einem EU-Mitgliedstaat zum Verkauf an die Öffentlichkeit angeboten werden und das Genusstauglichkeitskennzeichen der EU sowie eine vorschriftsgemäße Verpackung aufweisen.
Die Einfuhr von Fleisch und Milchprodukten ist bei Einreisen aus fast allen Nicht-EU-Ländern verboten. Bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs dürfen Sie jedoch in begrenzten Mengen auf die Insel einführen, sofern diese zum persönlichen Verbrauch bestimmt sind und bestimmte Auflagen erfüllen.
Freimengen für zoll- und steuerfreie Einfuhren
Innerhalb der EU erworbene Waren
Waren, die Sie in einem anderen EU-Land erworben haben, dürfen Sie zollfrei nach Irland einführen. Sollten Sie allerdings eine bestimmte Menge überschreiten, können die Zollbeamten u. U. von Ihnen einen Nachweis dafür verlangen, dass diese Waren nur für Ihren persönlichen Verbrauch bestimmt sind.
Innerhalb der EU erworbene Waren
Wenn Ihre Einreise nach Irland aus einem Nicht-EU-Land über ein anderes EU-Land bzw. von den Kanarischen Inseln, von den Kanalinseln oder von Gibralter aus erfolgt, stehen Ihnen bestimmte Freimengen zu. Das bedeutet, dass Sie innerhalb des erlaubten Rahmens Waren (einschließlich Geschenken, Souvenirs, Parfum und Kleidung) zollfrei einführen dürfen, sofern der Gesamtwert folgende Grenzbeträge nicht überschreitet:
- 430 €/312 £ (bzw. etwa 466 US$*) bei Reisenden im Alter von mindestens 15 Jahren
- 215 €/157 £ (bzw. etwa 233 US$) bei Reisenden im Alter unter 15 Jahren
*Je nach aktuellem Währungskurs
Diese Freimengen gelten jedoch nicht, wenn der Warenwert für ein einzelnes Produkt diese Grenzen bereits überschreitet. Wenn Sie also ein Produkt einführen, das alleine schon einen Wert von über 430 € bzw. 215 € hat, müssen Sie auf diesen Betrag Einfuhrabgaben in voller Höhe entrichten.
Wichtig: Wenn Sie Duty-Free-Waren, die Sie bei Ihrer Ausreise aus Irland erworben haben, wiedereinführen, werden diese auf Ihre Freimenge angerechnet.
Reisefreimengen
Wenn Sie aus der EU nach Irland reisen, können Sie bestimmte Waren bis zu folgenden Freimengen mitführen:
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak. (Bei kombinierter Zusammenstellung werden die Freimengen anteilsweise berechnet. Beispiel: 100 Zigaretten und 50 Zigarillos wären zusammen bereits die Höchstmenge.)
- 1 Liter Spirituosen (mehr als 22 %) oder 2 Liter Zwischenerzeugnisse (z. B. Port, Sherry usw. – nicht jedoch Sekt)
- 4 Liter Wein oder 16 Liter Bier
- 50 ml Parfum und 250 ml Eau de Toilette
Bei Überschreitung der Reisefreimengen sind auf die jeweiligen Waren Zollabgaben, Verbrauchssteuern und Mehrwertsteuer zu entrichten.
Einkaufsbummel bei Quay Arts, Ballina, Grafschaft Tipperary
Rückerstattung der Mehrwertsteuer
Republik Irland
Gemäß der britischen Ausfuhrregelung sind Reisende mit Wohnsitz außerhalb der EU berechtigt, für Waren, die sie während ihrer Reise in der Republik Irland erworben haben, eine Teilrückerstattung für die Mehrwertsteuer zu beantragen. Die meisten Einzelhändler nehmen am Vorsteuervergütungsverfahren teil. Sie können einfach nach Ihrem Kauf im Laden nach dem entsprechenden Antragsformular fragen.
So beantragen Sie die Rückerstattung
In Dublin gibt es drei zuständige Stellen, bei denen Sie die Rückerstattung beantragen können. Weitere Möglichkeiten gibt es an den Flughäfen Dublin und Shannon.
Füllen Sie das Formular korrekt aus und geben Sie eine Kreditkartennummer an, um die Erstattung zu vereinfachen. Die erworbenen Waren müssen innerhalb von drei Monaten nach dem Erwerb aus dem EU-Gebiet ausgeführt werden. Danach kann es vier bis sechs Wochen dauern, bis die Erstattung durch die zuständige Stelle erfolgt ist.
Wenn mindestens ein Produkt, das Sie auf dem Rückerstattungsformular angegeben haben, einen Warenwert von 2.000 € oder mehr hat, müssen Sie das Formular, den Kaufbeleg und das Produkt am Zollausgang einem Zollbeamten vorlegen und abstempeln lassen.
Weitere Informationen zum steuerfreien Einkaufen erhalten Sie bei den beiden wichtigsten Erstattungsstellen in Irland: Tax Free Worldwide und Fexco.
Nordirland
Ebenso können Sie auch für Waren, die Sie in Nordirland gekauft haben, eine Mehrwertsteuerrückerstattung beantragen.
Nützliche Links
Irish Tax and Customs
Auf der Website der irischen Zollbehörde erfahren Sie alles Wichtige zu Steuern und Zollbehörden.
Citizens Information
Diese Einrichtung bietet wertvolle Informationen zu Steuern, zollfreien Reisefreimengen und Zollbestimmungen in Irland.
NI Direct: Zoll
Hier finden Sie nähere Informationen zu den Waren und Bargeldmengen, die Sie bei Ihrer Einreise nach Nordirland einführen dürfen.